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Öffnungszeiten
Mi bis Sa ab 17:00 Uhr - open end
Fuchsmühlenweg genüber der Alten Elisabeth
Google Maps Plus Code: W995+W2 Freiberg
09599 Freiberg
Unsere Adressen:
Lange Straße 27
09599 Freiberg
Tel: +49 (0) 3731 4799931
E-Mail: info@fg-irish-sc.de
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
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1.Der Verein trägt den Namen "Freiberger Irish Inn Sportsclub" und hat seinen Sitz in Freiberg. Er wurde am 14.08.2011
gegründet und soll in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden.
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2.Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck, Aufgaben und Ziele
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1.Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung und Ausübung von Kultur- Freizeitaktivitäten, die eng an die irische
Kultur geknüpft sind. Der Verein ist ein Forum, in dem landestypische Interessen gepflegt werden, wie z. B. traditionell
irisch keltische Musik. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden.
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2.Die Aufgabe des Vereins besteht darin, ein Kultur-, Sport- und Kommunikationszentrum (Vereinslokal) einzurichten
und zu betreiben unter Ausrichtung traditionell irischer und schottischer Grundwerte.
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3.Der Verein finanziert sich aus Sponsorengeldern, Beiträgen, Erlösen aus dem Betrieb des Vereinslokals und der
Durchführung kultureller und sportlicher Veranstaltungen.
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4.Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
§3 Organe des Vereins
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1.Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§4 Mitgliederversammlung
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1.Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
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2.Sie wird durch den Vorstand einberufen.
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3.Die ordentliche (reguläre) Mitgliederversammlung soll in den ersten 3 Monaten des Kalenderjahres stattfinden. Die
Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen per Textform
einzuladen.
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4.Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf
schriftlich begründeten Antrag von mindestens ein Fünftel der Mitglieder. Außerordentlichen Versammlungen stehen die
gleichen Befugnisse zu, wie den ordentlichen.
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5.Die Mitgliederversammlung bespricht und beschließt über folgende Punkte:
o
a)Tagesordnung
o
b)Rechenschaftsbericht des Vorstands
o
c)Entlastung des alten Vorstands
o
d)Vorschlag und Wahl des neuen Vorstands
o
e)Aufstellung einer Geschäftsordnung
o
f)Satzungsänderungen
o
g)weitere Punkte der Tagesordnung
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6.Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.
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7.Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und
vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
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8.Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (Enthaltungen zählen nicht mit). Jedes
Mitglied hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als vorübergehend abgelehnt.
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9.Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
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10.Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen
Stimmen.
§5 Vorstand
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1.Der Vorstand besteht aus
o
a)einem Vorsitzenden
o
b)einem stellvertretenden Vorsitzenden
o
c)einem Schatzmeister
o
d)einem Verantwortlichem für häusliche Angelegenheiten
o
e)einem Verantwortlichem für materielle Beschaffung
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der
Verein wird durch je 2 der vorgenannten Personen gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
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2.Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im
Amt.
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3.Der Vorstand hat folgenden Aufgaben:
o
a)die ordnungsgemäße Verwaltung der Mittel und des Vermögens des Vereins
o
b)Information über geplante Aktivitäten
o
c)Verabschiedung einer Geschäftsordnung
o
d)Abschluss von Verträgene)die Abfassung des Rechenschaftsberichtes zur Vorlage in der
Mitgliederversammlung
o
f)die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
o
g)die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
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Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Er hat über eigenverantwortliche
Entscheidungen eine finanzielle Verfügungsgewalt für monatliche Ausgaben bis 3.000 €. Alle Rechtsgeschäfte, die über
diesen Finanzrahmen hinausgehen, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.Vorstandsbeschlüsse
werden unter Mehrheitsabstimmung getroffen.
§6 Satzungsänderungen
1.Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, und zwar nur mit 2/3
Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
2.Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen sind den Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der
Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten.
§7 Auflösungsbestimmung
1.Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden
Mitglieder erforderlich.
2.Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung, wem das Vereinsvermögen zufällt.
§8 Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form von der Gründungs-Mitgliederversammlung am 14.08.2011 beschlossen
worden und tritt bei Rechtsfähigkeit des Vereins in Kraft, geändert am 26.08.2011 in einer Mitgliederversammlung.
Satzung des „Freiberger Irish Inn Sportsclub“ e.V.